Oberflächenangaben

Angaben zur Oberflächenbeschaffenheit in Technischen Zeichnungen sind nach DIN EN ISO 1302 genormt.

Grundsymbol

Das Grundsymbol besteht aus zwei geraden Linien unterschiedlicher Länge, die um etwa 60° zu jener Linie
geneigt sind, welche die betreffende Oberfläche darstellt. Das Grundsymbol für sich allein sagt noch nichts über die Oberflächenbeschaffenheit aus und sollte daher nicht für sich allein benutzt werden.

Materialabtrag gefordert

Auch dieses Symbol sollte nicht ohne weitere Angaben benutzt werden, obwohl es schon eine Aussage darüber macht, dass überhaupt Material abgetragen werden muss und es sich somit nicht mehr um eine Rohfläche handelt.

Materialabtrag unzulässig

Dieses Symbol zeigt an, dass ein Materialabtrag an der Fläche unzulässig ist.

Alle Oberflächen rundum

Wenn alle Flächen rundum eines Werkstücks bearbeitet werden sollen, kann dies durch einen Kreis dargestellt werden. Man beachte, dass auch die horizontale Linie ergänzt wurde, welche eingefügt wird, sobald weitere angaben gemacht werden.

Zusätzliche Angaben

Für zusätzliche Angaben gibt es 5 Positionen (a-e). Alle Positionen haben dabei eine bestimmte Angabe, welche dort platziert werden darf.

  1. Position a – Eine einzelne Anforderung an die Oberflächenbeschaffenheit
    Angabe der Oberflächen-Kenngröße, dem Zahlenwert und Übertragungscharakteristik/Einzelmessstrecke
    Beispiel:
  2. Position a und b — Zwei oder mehr Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit
    Beispiel:

    Das U steht für „Upper“ und definiert die obere Grenze. Das L steht für „Lower“ und definiert die untere Grenze.
  3. Position c — Fertigungsverfahren
    Angabe des Fertigungsverfahrens, der Behandlung, Beschichtung oder andere Anforderungen an den
    Fertigungsprozess usw. zur Herstellung der Oberfläche, z. B. gedreht, geschliffen, gewalzt
    Beispiel:
  4. Position d — Oberflächenrillen und -ausrichtung
    Angabe des Symbols für die erforderlichen Oberflächenrillen und ihre Ausrichtung, z. B. „=“, „X“, „M“, „⊥“
    Beispiel:
  5. Position e — Bearbeitungszugabe
    Angabe der erforderlichen Bearbeitungszugabe als Zahlenwert in der Einheit mm
    Beispiel:

Anforderung an die Oberflächenbeschaffenheit

Beispiele für Oberflächenangaben

Bedeutung nach DIN 140 (zurückgezogen)Rz Reihe 3 in µmRA Reihe 3 in µmBeispiel
geschruppt636,3Allgemeine Flächen oder Flächen mit Maßtoleranzen ab der Toleranzklasse 13 z.B. H13
geschlichtet161,6Anlageflächen oder Maße der Toleranzklassen 10-12 z.B. H10, H11, H12
feingeschlichtet40,4Passungsflächen bis Toleranzklasse 9 z.B. r6
feinstgeschlichtet10,1Sonderflächen

Angaben zum Bearbeitungsverfahren

Mögliche Verfahren sind z.B.

  • Gießen
  • Sintern
  • Pressen
  • Formen
  • Tiefziehen
  • Walzen
  • Erodieren
  • Schneiden
  • Bohren
  • Reiben
  • Drehen
  • Fräsen
  • Hohnen
  • Läppen
  • Schleifen

Angaben zu den Oberflächenrillen

  • = Parallel zur Projektionsfläche
  • ⊥ Rechtwinklig zur Projektionsfläche
  • X Gekreuzt in zwei schrägen Richtungen
  • M Mehrfache Richtungen
  • C Annähernd zentrisch
  • R Annähernd radial
  • P Nichtrillig, ungerichtet und muldig

Angabe zur Bearbeitungszugabe

Die Bearbeitungszugabe wird im Allgemeinen nur in jenen Fällen angegeben, wo mehrere Verfahrensstufen in
derselben Zeichnung gezeigt werden. Die Angabe erfolgt in mm

Ein Kommentar

  1. Vielen Dank, dass Sie die unterschiedlichen möglichen Verfahren aufgelistet haben. Ich habe einen Onkel, der im Metallbau tätig ist. Von ihm lerne ich regelmäßig neue Verfahren in seiner Hobbywerkstatt kennen. Letztes Mal war es das Honen.

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