Stellenanzeigen

Stellenanzeigen sind oft unerlässlich für ein Unternehmen um Mitarbeiter zu finden. Damit der potenzielle Mitarbeiter sich auf die Stelle bewirbt, sollte eine Stellenanzeige gewisse Kriterien erfüllen.

Inhalt einer Stellenanzeige

Vorstellung des Unternehmen

  • Name
  • Bezeichnung
  • Standort
  • Branche
  • Größe des Unternehmens

Aussage über die Stelle

  • Grund der Vakanz z.B. Pensionierung
  • Beschreibung der Aufgaben und Kompetenzen
  • Entwicklungschancen

Anforderungen

  • Ausbildung
  • Berufserfahrung
  • besondere Eigenschaften

Leistungen des Unternehmens

  • Einstufung
  • Arbeitsorganisation
  • sonstige Leistungen
  • Zulagen
  • Prämien
  • Umsatz- und Gewinnbeteiligung
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • 13. Gehalt
  • Fahrgeld
  • Umzugsgeld

Angaben zur Bewerbung

  • Bewerbungsunterlagen
  • besondere Angaben (Referenzen)
  • Ansprechpartner und ggf. Telefonnummer
  • Kontaktaufnahme

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Die Stellenanzeige muss so formuliert sein, dass sie niemanden benachteiligt! Gründe für eine Diskriminierung könnten sein:

  • Alter (auch Aussagen wie „junges Team“ etc. sind unzulässig)
    Ausnahmen sind wenn das Alter eine essenzielle Rolle für die zu besetzende Stelle darstellt.

    • Einarbeitungszeit wäre zu lang um sie mit einem MA zu besetzen, der schon kurz vor der Rente steht.
    • Die Einstellung wäre geschäftsschädigend: z.B. wären junge Verkäufer in einem Geschäft für reife Damenmode nicht sehr förderlich.
  • Geschlechtsneutral (Die Suche nach einem speziellen Geschlecht ist untersagt)
    Angaben wie m/w/d sind nicht verpflichtend, helfen aber z.B. eine männlich klingende Berufsbezeichnung geschlechtsneutral zu gestalten. z.B. Technischer Zeichner (m/w/d)
    Auch hier gibt es wieder Ausnahmen:

    • z.B. wenn ein Theater eine weibliche Stelle für ein Theaterstück besetzen muss.

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