Konvergenzkriterien

Im Vertrag von Masstricht aus dem Jahre 1992 haben die EU Mitgliedsstaaten die Konvergenzkriterien festgehalten. Diese haben in erster Linie den Zweck Stabilität und Solidarität innerhalb der EU zu fördern und zu bewahren. Vor dem Beitritt zur europäischen Union muss der Anwerber-Staat die Konvergenzkriterien erfüllen, welche sind:

  • Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht größer als 1,5 % der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten liegen.
  • Haushaltsdisziplin:
    • Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des gesamten Bruttoinlandsproduktes betragen.
    • Der jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des BIP betragen.
  • Wechselkursstabilität: Der Staat muss zwei Jahre ohne eine Abwertung am Wechselkurmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung nur einen gewissen Prozentsatz (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen.
  • Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 % der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten betragen.

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